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Halloween – Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht!

Halloween erfreut sich auch in Deutschland mit jedem Jahr einer wachsenden Beliebtheit. Zu diesem Brauch gehört es, dass Kinder und Jugendliche verkleidet von Haus zu Haus ziehen und die Bewohner mit der Aufforderung „Süßes oder Saures“ zu einer Süßigkeitenspende auffordern.

Leider haben Halloween-Nächte immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. In der Gruppe und im Schutze der Nacht fällt bei manchen die Hemmschwelle, so dass es im Laufe einer eigentlich fröhlichen Nacht zu Sachbeschädigungen, Vandalismus, Hausfriedensbruch und Raub bis hin zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommen kann.

Bei Straftaten, wie beschmierten oder zerkratzten Autos, gibt es auch an Halloween kein Pardon! Bei Eierwürfen auf Hausfassaden ist oft eine professionelle Reinigung der Fassade erforderlich, die schnell mehrere hundert Euro kosten kann. Ein Herausheben von Kanaldeckeln auf der Straße kann sogar tödlich enden! So etwas sind keine Streiche, sondern Straftaten!

Auch für Eltern kann Halloween zum „Horror“ werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.

Ratschläge für die Eltern:

  • Verbieten Sie Ihren Kindern nicht grundsätzlich die Teilnahme an der Halloween-Nacht, aber sprechen Sie offen über die Grenzen bei Streichen. Reden Sie auch über die Folgen, die ein vermeintlicher „Streich“ haben kann.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass Gruppenzwang keine Entschuldigung bei Straftaten sein kann.
  • Vergewissern Sie sich, mit welchen Gegenständen die Kinder das Haus verlassen. Insbesondere Klebstoff, ein voller Eierkarton oder Toilettenpapier werden für einen Halloweenumzug NICHT benötigt.

Ratschläge für Hausbesitzer:

  • Oft kommen Kinder und Jugendliche aus der unmittelbaren Nachbarschaft: Bevor Sie die Polizei rufen, kann es daher ggf. sinnvoll sein, zunächst die Eltern zu kontaktieren.
  • Eine gute Ausleuchtung des Grundstückes und des Hauseingangs erhöht die Hemmschwelle für Halloweenstreiche.
  • Um Autos oder Motorräder davor zu schützen, mit Toilettenpapier eingewickelt zu werden, empfiehlt es sich, diese nach Möglichkeit in eine Garage oder ein Carport zu stellen.
  • Gegenseitiger Respekt und Verständnis sollte an diesem Abend selbstverständlich sein: Auch wenn man nicht an Halloween teilnehmen möchte, sollten alle Seiten grundsätzlich miteinander reden, um Missverständnisse ausräumen zu können.
  • Für alle Halloween-Fans empfiehlt es sich ein paar Süßigkeiten für die „guten“ Geister bereitzuhalten.

Ratschläge für Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel:

  • Prüfen Sie die Abgabe von „Halloween-Utensilien“, die für strafbare Handlungen geeignet sein können. Das können beispielsweise große Mengen roher Eier, Klebstoff oder Toilettenpapier sein. Sprechen Sie die Käufer an und weisen Sie auf strafbares Handeln hin.
  • Die vorgeschriebene Altersprüfung bei der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist auch Halloween selbstverständlich.

Die hessische Polizei wünscht allen „guten“ Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween.

Quelle: Polizeipresse