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Trickdieb in der Küche eingesperrt

Am Donnerstag, den 24. November 2016, versuchten zwei Trickdiebe ihr Glück bei einem älteren Ehepaar. Ein Täter konnte durch die Opfer festgehalten werden. Der zweite Täter ist noch flüchtig.

Gegen 13.45 Uhr klingelten die beiden Täter in der Offenbacher Landstraße an einer Wohnungstür und gaben vor, Handwerker zu sein und die Wasserhähne in der Wohnung kontrollieren zu müssen. Die 74-jährige Bewohnerin ließ die beiden Herren herein. Während einer der Täter in der Küche vermeintlich den Wasserhahn kontrollierte, gab der zweite Täter vor, in den Keller zu müssen. Stattdessen durchsuchte er die Wohnung nach Wertgegenständen. Der 70-jährige Ehemann wurde von dem hektischen Agieren wach und überraschte den Täter auf frischer Tat. Dieser floh sofort mitsamt Diebesgut – einer Herrenarmbanduhr im Wert von mehreren hundert Euro. Der Täter in der Küche konnte durch das Ehepaar bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festgehalten werden.

Der flüchtige Täter kann wie folgt beschrieben werden: etwa 175-180 cm groß, etwa 25 Jahre alt, schlanke Statur, dunkle Bekleidung, trug Mütze sowie Handschuhe und soll fließend Deutsch sprechen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Frankfurter Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069/755-53111 entgegen.

Quelle: Polizeipresse

Halloween – Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht!

Halloween erfreut sich auch in Deutschland mit jedem Jahr einer wachsenden Beliebtheit. Zu diesem Brauch gehört es, dass Kinder und Jugendliche verkleidet von Haus zu Haus ziehen und die Bewohner mit der Aufforderung „Süßes oder Saures“ zu einer Süßigkeitenspende auffordern.

Leider haben Halloween-Nächte immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. In der Gruppe und im Schutze der Nacht fällt bei manchen die Hemmschwelle, so dass es im Laufe einer eigentlich fröhlichen Nacht zu Sachbeschädigungen, Vandalismus, Hausfriedensbruch und Raub bis hin zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommen kann.

Bei Straftaten, wie beschmierten oder zerkratzten Autos, gibt es auch an Halloween kein Pardon! Bei Eierwürfen auf Hausfassaden ist oft eine professionelle Reinigung der Fassade erforderlich, die schnell mehrere hundert Euro kosten kann. Ein Herausheben von Kanaldeckeln auf der Straße kann sogar tödlich enden! So etwas sind keine Streiche, sondern Straftaten!

Auch für Eltern kann Halloween zum „Horror“ werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.

Ratschläge für die Eltern:

  • Verbieten Sie Ihren Kindern nicht grundsätzlich die Teilnahme an der Halloween-Nacht, aber sprechen Sie offen über die Grenzen bei Streichen. Reden Sie auch über die Folgen, die ein vermeintlicher „Streich“ haben kann.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass Gruppenzwang keine Entschuldigung bei Straftaten sein kann.
  • Vergewissern Sie sich, mit welchen Gegenständen die Kinder das Haus verlassen. Insbesondere Klebstoff, ein voller Eierkarton oder Toilettenpapier werden für einen Halloweenumzug NICHT benötigt.

Ratschläge für Hausbesitzer:

  • Oft kommen Kinder und Jugendliche aus der unmittelbaren Nachbarschaft: Bevor Sie die Polizei rufen, kann es daher ggf. sinnvoll sein, zunächst die Eltern zu kontaktieren.
  • Eine gute Ausleuchtung des Grundstückes und des Hauseingangs erhöht die Hemmschwelle für Halloweenstreiche.
  • Um Autos oder Motorräder davor zu schützen, mit Toilettenpapier eingewickelt zu werden, empfiehlt es sich, diese nach Möglichkeit in eine Garage oder ein Carport zu stellen.
  • Gegenseitiger Respekt und Verständnis sollte an diesem Abend selbstverständlich sein: Auch wenn man nicht an Halloween teilnehmen möchte, sollten alle Seiten grundsätzlich miteinander reden, um Missverständnisse ausräumen zu können.
  • Für alle Halloween-Fans empfiehlt es sich ein paar Süßigkeiten für die „guten“ Geister bereitzuhalten.

Ratschläge für Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel:

  • Prüfen Sie die Abgabe von „Halloween-Utensilien“, die für strafbare Handlungen geeignet sein können. Das können beispielsweise große Mengen roher Eier, Klebstoff oder Toilettenpapier sein. Sprechen Sie die Käufer an und weisen Sie auf strafbares Handeln hin.
  • Die vorgeschriebene Altersprüfung bei der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist auch Halloween selbstverständlich.

Die hessische Polizei wünscht allen „guten“ Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween.

Quelle: Polizeipresse

Kurz Berichtet KW43/2016

Unfall auf der Offenbacher Landstraße

Heute Morgen (26.10.2016) kam es auf der Offenbacher Landstraße gegen 9 Uhr zu einen Unfall. Eine Straßenbahn der Linie 16 ist mit einen Müllwagen kollidiert. Es wurde eine Person verletzt. Durch die Räumung der Unfallstelle kam es zu Verkehrsbehinderungen.
Am Nachmittag gegen 15 Uhr kam es erneut zu einem Unfall auf der Offenbacher Landstraße zwischen einer Tram und diesmal mit einem Kleinlaster wieder mit einer verletzten Person.

Karnevalisten in Oberrad suchen dringend Archivraum

Die KG „Wespen“ von 1887 e.V. sucht dringend einen Archivraum in Oberrad, da das alte Archiv wegen Hausabriss aufgegeben werden musste. Der Raum sollte ca. 10 m² haben, trocken, sauber und mit Licht versehen sein. Er wird für die Unterbringung von Uniformen, Tanzkleidern, verschiedenen Kostümen, Trainingsanzügen usw. in Schränken und auf Kleiderständern benötigt. Aus diesem Grund sollte er auch jederzeit begehbar sein, damit je nach Bedarf (verschiedene Auftritte) Kleidung geholt bzw. zurück gebracht werden kann. Kostenfrei wird wahrscheinlich nicht möglich sein, aber eine geringe Miete wäre schön.

Liebe Oberräder, sollten Sie in Ihrem Haus, Keller oder Anbau einen leerstehenden Raum haben, den Sie uns für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen können, würden wir uns über Ihre Nachricht sehr freuen.

Kontakt: Daniela Hesse (dany-91@live.de) oder Anja Reutter (anja.reutter@web.de)

Begehbarer Adventskalender 2016

Update:
Alle Termine und auch die Möglichkeit selber ein Fenster zu gestalten unter: Doodle.com

Die Regale im Supermarkt füllen sich mit weihnachtlichem Gebäck und Dekoartikeln – Zeit, sich gedanklich mit dem Advent zu beschäftigen und die Planung für den begehbaren Adventskalender in Angriff zu nehmen.
Seit dem Jahr 2000 gibt es jeden Advent die Möglichkeit, nicht Türchen zu öffen, sondern Fenster zu bestaunen und die Bewohner hinter den Fenstern kennenzulernen.
Die Aktion wurde in der katholischen Herz-Jesu Gemeinde ins Leben gerufen, um für und mit dem Stadtteil den Advent anders zu “begehen”.
An jedem Abend beleuchtet eine andere Familie oder Einrichtung in unserem Stadtteil eines ihrer Fenster und lädt alle Interessierten dazu ein, sich zwischen 17.30 und 18.00 Uhr vor diesem Fenster zu versammeln, um z.B. miteinander zu singen, einem Text oder Musik zu lauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Wie bei einem richtigen Adventskalender weiß man vorher nicht, welche Überraschung sich hinter dem jeweiligen Türchen – bzw. in unserem Fall vor dem Fensterchen findet.
Die Idee hinter dieser Aktion ist nicht zuletzt, sich in der Hektik der Vorweihnachtszeit bewusst Zeit zu nehmen – für kleine Begegnungen, einen Spaziergang, einen Moment des Ankommens, ein inspirierendes Gespräch.
Eingeladen sind alle Menschen, die genau daran Spaß haben, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Alter.
Wer sich mit uns auf den Weg machen will und sich überraschen lassen will, der findet rechzeitig vor dem Advent die Laufzettel mit den Tagesadressen in den Kirchengemeinden, den Schaukästen und hier auf Facebook.
Alle die gerne ein Fenster gestalten und als Gastgeber fungieren wollen, sezten sich bitte mit mir in Verbindung – entweder hier über Facebook oder per E-mail an: adventskalenderoberrad@sinnundseele.de
Keine Sorge, der Aufwand als Gastgeber ist sehr gering, die Freude an einem gelungenen Abend umso größer.
Alle Termine und auch die Möglichkeit selber ein Fenster zu gestalten unter: Doodle.com

Rauschgifthändler festgenommen

In der Flaschenburgstraße konnten Polizeibeamte am Sonntag, den 23. Oktober 2016, einen Rauschgiftdeal aufdecken und den Händler festnehmen. Im Zuge der Ermittlungen wurden Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und größere Bargeldsummen beschlagnahmt.

Ein 31-jähriger Drogendealer verkaufte Marihuana an eine 19-Jährige, als beide festgenommen wurden. An die Ermittlungen schloss sich eine Durchsuchung der Wohnräume des Rauschgifthändlers an. Dort fanden die Polizeibeamten rund 340 g Marihuana. Weitere Hinweise führten zur Wohnung eines 24-Jährigen, der als mutmaßlicher Lieferant in Frage kommt. Hier beschlagnahmten die Beamten rund 7900 Euro und eine Schreckschusspistole samt Munition.

In Ermangelung von Haftgründen wurden alle Personen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.

Quelle: Polizeipresse